Vermieters Pflichten im Winter

Vermieters Pflichten im Winter

Mrz 30, 2013 Allgemein von sfliege

Als Vermieter muss man diverse Sachen beachten:

a) Räum- und Streupflicht:

Die meisten Gemeinden haben in ihren Gemeindesatzungen die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümer übertragen. Zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass niemand durch winterliche Glätte zu Fall kommt. An Wochenenden gelten nach der Gemeindesatzung meist spätere Zeiten. Ein Delegieren auf den Mieter bedarf einer ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag. 

b) Heizung:

Teilt der Mieter mit, dass die Heizung defekt ist, muss der Vermieter umgehend aktiv werden und den Schaden/Defekt beheben. Der Mieter kann nur dann sofort selbst einen Handwerker bestellen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist. Bei einem längeren Totalausfall der Heizung kann der Mieter in der kälteren Jahreszeit die Miete in der Regel zu 100 % mindern. Als Mindesttemperatur sind in den vermieteten Räumen von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr 20 – 22 Grad einzuhalten. In der Nacht 17-18 Grad. 

c.) Warmwasser

Dem Mieter muss es möglich sein, auch nach 24:00 Uhr zu duschen. Warmwasser sollte zwischen 40 – 50 Grad warm sein und nicht ewig brauchen müssen, bis es warm wird.