Neue Entscheidung des BGH zur Tierhaltung in der Wohnung

Neue Entscheidung des BGH zur Tierhaltung in der Wohnung

Mrz 30, 2013 Allgemein von sfliege

Der Bundesgerichtshof hat im März 2013 über eine Klausel in einem Mietvertrag befunden, die kategorisch die Haltung von Hunden und Katzen  in der Wohnung verbietet. 

Eine solche Klausel im Mietvertrag ist nach Auffassung des Gerichts unwirksam. In dem vom Gericht entschiedenen Fall sollte ein kranker Junge u.a. aus medizinischen Gründen einen Hund bekommen. Die Hausverwaltung lehnte ab unter Berufung auf den Mietvertrag. 

Ein striktes Verbot der Hunde und Katzenhaltung ist unzulässig. Die Klausel ist unwirksam.