Vermieters Pflichten im Winter
Als Vermieter muss man diverse Sachen beachten: a) Räum- und Streupflicht: Die meisten Gemeinden haben in ihren Gemeindesatzungen die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümer übertragen. Zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass niemand durch winterliche Glätte zu Fall kommt. An Wochenenden gelten nach der Gemeindesatzung meist spätere Zeiten. EinWeiterlesen